Kriegsbetrieb

[663] Kriegsbetrieb, ein Betrieb der auf oder in der Nähe des Kriegsschauplatzes gelegenen Bahnen durch deren Verwaltung unter Aussicht der Militärbehörde nach dem Kriegsleistungsgesetz. Wird der Betrieb durch die Militäreisenbahnbehörden übernommen, so heißt er Militärbetrieb.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 663.
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