Leikauf

[370] Leikauf (Leihkauf, Leitkauf, Litkauf, Leutkauf, Leukauf, Weinkauf, lat. Mercipotus, franz. Pot-de-vin), ein altdeutsches Bestärkungsmittel abgeschlossener Verträge, bestehend in der Zahlung einer gewissen Summe Geldes, die für Wein, Bier u. dgl. für die kontrahierenden Teile und etwaige Zeugen (Leikaufleute) verausgabt ward, ein Gebrauch, der sich in manchen Gegenden bis auf den heutigen Tag erhalten hat. Vielfach hat sich auch der L. in ein Angeld oder eine Draufgabe (s. d.) verwandelt. Rechtlich ist er nur insofern von Bedeutung, als aus ihm auf die ernstliche Absicht der Vertragsschließung und auf den Vertragsabschluß selbst geschlossen werden kann.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 370.
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