Leinweber

[376] Leinweber, ehemals zünftige Handwerker, die alle Arten Leinwand, baumwollene, halbseidene und halbwollene Zeuge verfertigen und oft auch mit diesen Waren Handel treiben. Wo die Leinweberei als Hausindustrie betrieben wird, liefern die L. gewöhnlich die fertige Ware an Fabrikanten und Händler ab.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 376.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika