Logbuch

[659] Logbuch, das gesetzlich vorgeschriebene Tagebuch, in das auf Schiffen die wichtigsten Vorkommnisse, auch Unfälle, gesteuerte Kurse, Logergebnisse, Abtrift, Besteckrechnung, Landpeilungen, Segelführung, meteorologische Beobachtungen etc., von den wachthabenden Offizieren oder Steuerleuten eingetragen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 659.
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