Magistrāt

[76] Magistrāt (lat.) Bezeichnung des Kollegiums der städtischen Verwaltungsbehörde (s. Stadt), in Frankreich Munizipalität (s. d.) genannt, während dort M. einen Gerichtsbeamten und Magistratur das Gerichtswesen und das Gerichts- und Staatsbeamtenpersonal überhaupt bezeichnet. In England versteht man unter magistrates (spr. mädschìstrēts) die höhern Polizeibeamten und die Friedensrichter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 76.
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