Meldeschein

[576] Meldeschein, ein die Erlaubnis zur Meldung bei einem Truppenteil aussprechender, bis zum nächsten 1. April gültiger Schein, der auf Ansuchen vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission demjenigen erteilt wird, der freiwillig in Heer oder Marine eintreten will. Vorbedingung ist die Einwilligung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung, daß der Betreffende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. Vgl. »Deutsche Wehrordnung« (Berl. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 576.
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