Nachschußzahlung

[363] Nachschußzahlung wird beim Lombarddarlehen geleistet, wenn der Kurs der verpfändeten Wertpapiere unter einen gewissen Betrag sinkt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 363.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: