Nunzĭum

[840] Nunzĭum (neulat.), in Österreich-Ungarn die schriftliche Mitteilung der Beschlüsse von einer der beiden Delegationen (Parlamentsausschüsse der beiden Reichshälften) an die andre.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 840.
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