Obsequĭum

[880] Obsequĭum (lat.), Gehorsam, Willfährigkeit; in der katholischen Kirche sowohl der unbedingte Gehorsam, zu dem Mönche und Nonnen durch die Klostergelübde verpflichtet sind, als auch das Gefängnis, in das ungehorsame Personen, namentlich Religiosen gesperrt werden, um Gehorsam zu lernen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 880.
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