Offizierpatrouille

[921] Offizierpatrouille, Kavalleriepatrouille je nach Bedarf von verschiedener Stärke für besonders wichtige Zwecke unter einem Offizier, der, besonders findig, über die Absichten der Führung und, soweit möglich, über die Verhältnisse beim Feind unterrichtet wird. Er ist verantwortlich, daß die mit dem Feinde gewonnene Fühlung erhalten bleibt. Vgl. »Felddienstordnung« (Berl. 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 921.
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