Péage

[528] Péage (franz., spr. peāsch'), Wegegeld, insbes. Bezeichnung der Gebühr für die Mitbenutzung einer Eisenbahnstrecke durch eine andre an beiden Endpunkten (den Abzweigungsstationen) anschließende Eisenbahn im Durchgangsverkehr. Man spricht dann von einem Peagevertrag, durch den Bestimmungen über die Peagegebühr getroffen werden, von einer Peagestrecke und einem Peageverkehr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 528.
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