Portobauschsumme

[172] Portobauschsumme (Aversum), derjenige Betrag, den mehrere Staatsbehörden, z. B. die preußische Staatsregierung in einer Summe an die Post zahlen, damit ihre Sendungen, die den Stempel: »Frei lt. Avers. (Ablösung) Nr....« tragen müssen, ohne Portoansatz befördert werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 172.
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