Portopflichtige Dienstbriefe

[173] Portopflichtige Dienstbriefe, unfrankierte Briefe von Behörden mit dem Vermerk »portopflichtige Dienstsache« und mit dem Siegel oder Stempel der Behörde verschlossen, für die der Empfänger das übliche Porto ohne Zuschlagporto zu entrichten hat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 173.
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