Pratĭca

[267] Pratĭca (ital., »Praxis, Ausübung«), die einem Schiff nach abgelaufener Quarantänezeit oder auf Grund eines reinen Gesundheitspasses oder nach günstiger ärztlicher Untersuchung erteilte Erlaubnis, mit dem Lande zu verkehren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 267.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika