Pro forma

[368] Pro forma (lat.), nur der Form halber, um der Form zu genügen, zum Schein; demnach Proforma- oder Scheinwechsel ein Wechsel, bei dessen Ausstellung die beteiligten Personen nicht die Absicht hatten, sich wechselmäßig zu verpflichten; vgl. Kellerwechsel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 368.
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