Produktionstermin

[367] Produktionstermin (lat.), im Beweisverfahren des gemeinen Prozesses der Termin, in dem die Beweismittel beigebracht (produziert) wurden. Der Beweisführer hieß der Produzent, die Partei, gegen die Beweis geführt wird, der Produkt. Vgl. Beweis.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 367.
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