Provisionsbrief

[407] Provisionsbrief (franz. Lettres de provision), die Bestallungsurkunde, durch die ein Beamter zum Konsul (s. d.) ernannt wird. Sie wird vom Staatsoberhaupt unterzeichnet und gibt den Wirkungskreis des betreffenden Beamten an. Das Original dieses Provisionsbriefes wird auf diplomatischem Wege der fremden Regierung zugestellt, welche die Übernahme des Konsulats durch den betreffenden Konsul versagen oder genehmigen kann. In letzterm Fall erhält der Konsul von dem fremden Staate das Exequatur.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 407.
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