Rückeinnahmen

[216] Rückeinnahmen, im Kassenwesen die von bereits geleisteten Zahlungen wieder zurückfließenden Summen, ohne daß sie der Rechnungsprüfung zu unterziehen waren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 216.
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