Radizieren

[559] Radizieren (lat.), wurzeln, Wurzel fassen; etwas auf seine Wurzel, seinen Ursprung zurückführen; auf bestimmte Einkünfte anweisen, daher radizierte Gewerbe, solche Gewerbe, bei denen die verkäufliche und vererbliche Berechtigung zum Betrieb an bestimmte Einrichtungen (Haus, Grund und Boden) geknüpft ist (vgl. Gewerbegesetzgebung, S. 786); in der Mathematik soviel wie eine Wurzel (s. d.) aus einer Zahl ziehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 559.
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