Realrecht

[649] Realrecht, ein Recht, das dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstücks zusteht, z. B. das Recht auf den Betrieb eines bestimmten Gewerbes. S. auch Realgewerbe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 649.
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