Reichshauptkasse

[737] Reichshauptkasse, die für die Zentralkassengeschäfte des Deutschen Reiches bestimmte Stelle. Als solche fungiert eine besondere Geschäftsabteilung bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 737.
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