Reichshilfe

[737] Reichshilfe, im frühern Deutschen Reich ordentliche Beiträge der Reichsstände an Mannschaft und Geld für dasiel be; auch dergleichen außerordentliche Beiträge, z. B. die sogen. Türkenhilfe (vgl. Römermonat).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 737.
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