Reichswährung

[746] Reichswährung, die durch die Gesetze vom 4. Dez. 1871 und 9. Juli 1873 im Deutschen Reich eingeführte Währung mit der Mark (s. d., S. 317,2. Spalte) als Münzeinheit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 746.
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