Rekognitionsgebühr

[778] Rekognitionsgebühr (Rekognitionsgelder) heißen hier und da die alljährlich von Gewerbtreibenden und Verkäufern gezahlten Steuerabfindungen; auch allgemein jährliche Geldleistungen, durch die fremde Rechte anerkannt werden sollen, z. B. bei Benutzung öffentlichen Eigentums. Vgl. auch Rekognitionszinsen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 778.
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