Reprise

[811] Reprise (franz.), Zurücknahme, Wiederaufnahme, z. B. eines Bühnenstücks; im Seewesen die Wiedernahme [811] (Rekaptur, Recousse) einer vom Kriegsfeind gemachten Seebeute, bevor dieselbe durch ein Prisengericht dem Nehmer zugesprochen worden ist; auch Bezeichnung für das dem Feind wieder abgenommene Schiff oder die sonstige Seebeute selbst, die so zurückerobert worden und sodann dem Eigentümer ohne gerichtliches Erkenntnis zurückzugeben ist. – In der Musik ist R. soviel wie Wiederholungszeichen. Über R. in der Fechtkunst s. d., S. 371.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 811-812.
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