Reste

[825] Reste (Rückstände), im Rechnungswesen beim Abschluß der Kassenbücher der Unterschied zwischen dem Soll (Rechnungssoll, Sollrechnung), d. h. solchen Posten, die als fällig bis dahin hätten vereinnahmt oder verausgabt werden sollen, und zwischen dem Ist, Hat oder Haben (daher Istrechnung oder Hatrechnung), d. h. den wirklich erfolgten Einnahmen oder Ausgaben (Ist- Einnahmen, Ist-Ausgaben). Solche R. entstehen, wenn Zahlungspflichtige aus irgend einem Grunde ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen können (Einnahmereste) oder die Auszahlung durch die Staatskasse nicht erfolgen kann (Ausgabereste); dieselben werden auf die nächste Rechnungsperiode übertragen und als Restausgaben nach Abschluß der Kassenbücher nachträglich verausgabt, bez. als Resteinnahmen vereinnahmt. Daher Restverwaltung derjenige Teil der Staatsbuchhaltung, in den die von einer frühern Rechnungsperiode herrührenden Posten aufgenommen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 825.
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