Richtplatte

[912] Richtplatte, eine gußeiserne Platte mit möglichst vollkommen ebener Oberfläche, auf der ein stehender Parallelreißer (s. d.) verschoben wird, um auf dem neben oder auf der R. liegenden Arbeitsstück parallele Linien einzureißen. Auch dient die R. zum Geraderichten von Blech, Stangen etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 912.
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