Schweigegeld

[171] Schweigegeld (Schweigetaler), Bezeichnung für das Entgelt, das jemand dafür bekommt, daß er über irgend ein Vorkommnis, meist strafrechtlicher Natur, Stillschweigen beobachtet, bez. von dem ihm zustehenden Recht der Strafanzeige keinen Gebrauch macht. Vgl. Bestechung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 171.
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