Seefest

[252] Seefest, von einer Sache: so fest gestaut oder gezurrt. daß sie bei Schiffsbewegungen in See nicht lose werden kann. Eine Person heißt s., wenn sie nicht seekrank wird; ein Schiff, wenn es der Beanspruchung durch den Seegang gut widersteht. Vgl. Seefähigkeit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 252.
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