Seemacht

[264] Seemacht, jede Großmacht, die eine kräftige Kriegsflotte zum Schutz ihrer Seeinteressen unterhält und imstande ist, einen Seekrieg zu führen. Man rechnet zu den Seemächten die Großmächte: England, Frankreich, die Vereinigten Staaten, das Deutsche Reich, Japan, Rußland, Italien und Österreich-Ungarn. Statistische Angaben über die Seestreitkräfte etc. enthalten die Textbeilagen zum Artikel »Marine«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 264.
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