Seestaaten

[273] Seestaaten, im weitern Sinne Staaten mit Seeküsten, Seehäfen und Seeinteressen, im engern Sinne nur solche Staaten, deren Seeinteresse bedeutend größer als die agrarischen und industriellen, überhaupt volkswirtschaftlichen Interessen im eignen Lande sind, also insbes. England als Hauptstapelplatz des Seehandels der Erde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 273.
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