Siechenhaus

[439] Siechenhaus, ein Hospital für Aufnahme und Verpflegung unheilbarer Kranken. Gegenwärtig werden Sieche meist auf dem Land in Familien untergebracht. Gesetzliche Verpflichtung zur Erbauung von Siechenhäusern gibt es in den meisten Staaten nicht In Preußen sind nach § 31 des Gesetzes vom 11. Juli 1891 die Landarmenverbände nur »befugt, die Fürsorge für Sieche unmittelbar zu übernehmen«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 439.
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