Soziallast

[642] Soziallast (Sozietätslast), Genossenschaftssteuer, in süddeutschen Gemeinden eine Steuer, die zur Abwendung besonderer Nachteile oder zur Erreichung besonderer Vorteile einzelner Einwohner oder Besitzer oder einzelner Klassen von solchen bestimmt ist. Vgl. Gemeindehaushalt, S. 531.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 642.
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