Steigbügelrecht

[889] Steigbügelrecht (Jus strepae), Grundsatz des Sachsenspiegels, daß Gott auf Erden zwei Schwerter verteilt, das geistliche dem Papste, das weltliche dem Kaiser; beide sind zwar gleich berechtigt, jedoch soll der Kaiser dem Papst den Steigbügel halten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 889.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: