Sterbelehen

[942] Sterbelehen (Sterblehnware), Abgabe, die bei einem durch den Tod herbeigeführten Wechsel in der Person des Lehns-, bez. Gutsherrn oder des Beliehenen entrichtet werden mußte. Vgl. Laudemium.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 942.
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