Strafensystem

[76] Strafensystem, das System der in einem bestimmten Strafrecht zugelassenen Strafarten (Strafmittel). Das S. ist um so vollendeter, je genauer das Verhältnis der einzelnen Strafarten zueinander bestimmt, je leichter also die Umrechnung einer Strafart in die andre (z. B. der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe und umgekehrt) gemacht ist. Vgl. Strafrecht IV: Bestrafung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 76.
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