Strompolizei

[127] Strompolizei, staatliche oder kommunale Organe, denen die Überwachung der schiffbaren Flüsse obliegt. Sie hat den Verkehr auf den Binnenwasserstraßen zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, daß die sanitären Vorschriften, insonderheit bezüglich der Verunreinigung des Wassers, beobachtet werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 127.
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