Tägliche Lieferung

[284] Tägliche Lieferung, im Lieferungsgeschäft (s. d.) derjenige Kauf, bei dem der Käufer berechtigt ist, bis zu einem bestimmten Termin an jedem Tage die Lieferung zu fordern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 284.
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