Tergiversatio

[419] Tergiversatio (lat., »Rückenzukehrung«), im römischen Strafrechte das rechtswidrige Verhalten des Anklägers, der im Einverständnis mit dem Verfolgten von der Anklage zurücktritt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 419.
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