Totschlag

[642] Totschlag, im allgemeinen die leichtern Fälle der vorsätzlichen Tötung, wobei die Abgrenzung in den einzelnen Rechten sehr verschieden ist; nach deutschem Reichsrecht die vorsätzliche, nicht überlegte Tötung. S. Tötung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 642.
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