Urwahl

[974] Urwahl, die Wahl von Wahlmännern durch die Wahlberechtigten (Urwähler), worauf dann die Wahl der Abgeordneten selbst durch die Wahlmänner folgt. Diese sogen. indirekte Wahl war früher in den konstitutionellen Staaten allgemein üblich. Jetzt ist vielfach an ihre Stelle, z. B. bei den Wahlen für den deutschen Reichstag, die direkte Wahl (s. Wahl) getreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 974.
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