Vermischung

[86] Vermischung (Confusio, Commissio) von Flüssigkeiten und solchen trockenen Gegenständen, die von gleicher Art und in den einzelnen Stücken von einander nicht unterscheidbar sind, kann, wenn die vermischten Gegenstände verschiedenen Eigentümern gehörten, erheblich sein für das Eigentum (s. d., S. 443).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 86.
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