Vorwerk

[267] Vorwerk, in der Landwirtschaft ein vom Hauptgut abgetrennter Teil des Gutes mit eignen Wirtschaftsgebäuden und eigner, wenngleich in Abhängigkeit von dem Hauptgut stehender Betriebsleitung.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 267.
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