Wahrzeichen

[316] Wahrzeichen, soviel wie Merkmal, Kennzeichen, durch welche Gegenstände, besonders auch bewohnte Orte, charakterisiert werden, wie altertümliche Baulichkeiten, Steinbilder, Kuriosa etc. In der Geschichte der Gewerbsverbände spielten die Städtewahrzeichen ehedem eine große Rolle, indem die zuwandernden Gesellen sich dem Altgesellen gegenüber durch die Kenntnis der W. über den Aufenthalt in andern Städten ausweisen mußten. Reiches Material zur Kunde der W. enthält die Leipziger »Illustrierte Zeitung«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 316.
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