Wechselreiterei

[453] Wechselreiterei, jeder unter der Form und dem Schein eines wirklichen Wechselgeschäfts (durch sogen. Reit- oder Rittwechsel [s. d.]) betriebene falsche Wechselhandel; im eigentlichen Sinne die Art von Wechsel geschäften, die, vom Trassanten verdeckt, meist durch sogen. Kellerwechsel (s. d.) unternommen werden, um so bares Geld in die Hand zu bekommen, dann wieder auf andre Wechsel zu ziehen und mit dem erhaltenen baren Geld jene selbst zu zahlen. Oftmals wird die W. auch von mehreren miteinander einverstandenen Personen in der Weise betrieben, daß die eine ihr Akzept beim Verfall des Wechsels mit dem Akzept der andern deckt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 453.
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