[894]Zentralhandelsregister heißt die Beilage zum »Preußischen Staats- und deutschen Reichsanzeiger«, in der alle Handelsregister-, Marken-, Muster- und Patenteintragungen veröffentlicht werden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 894.