§. 14.

[224] Hingegen muß man bey den langen Zwischencadenzen die aufsteigen, gleich bey dem Schluße des Trillers in die Schlußnote eintretten; oder man muß den Nachschlag nur mit zwo Nötchen nehmen, und alsdenn einen Vorschlag aus der Terze von zwoen Noten machen: welches man aus der Grundnote sehen muß.


14.

Hier läßt sich ein Vorschlag von der Terze machen.


14.

Hier muß man bey dem Ende des Trillers eine Vorausnehmung oder Voranschlagung der Schlußnote anbringen. (*)

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 224.
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