§. 4.

[35] Die Geltung der Noten liegt hier ganz klar zu Tage. Man sieht, daß eine ganze Note, zwo halbe, vier Viertheilnoten, 8 einfache Fusellen oder Achttheilnoten, 16 doppelte und 32 dreyfache Fusellen in einem Werthe sind, und daß sowohl die ganze Note, als die zwo halben, die 4 Viertheilnoten, und die 8 einfachen Fusellen, u.s.f. iede vor sich einen ganzen geraden Tact oder vier Viertheile betragen.

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 35.
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