VI.

[868] (Zu Seite 58.)


Rathsacten »Schuel zu St. Thomas. Vol. IV. Stift. VIII. B. 2.« Fol. 411.


»An

das Chur und Fürstlich Sächsische Consistorium zu Leipzig.

PP.


Es ist ungefehr vor Jahresfrist geschehen, daß ich mit Vorbewust Ihro Magnificenz des Herrn Superintendenten und Einwilligung des Herrn Cantoris ein der reinen Evangelischen Wahrheit gemäßes Lied in meiner ordentlichen Vesper-Predigt anzugeben den Anfang gemacht, und biß daher also fortgefahren.

Nachdem aber obgedachter Herr Cantor unter dem eitelen Vorwand, daß Er seinen Successoribus nichts vergäbe, solches ferner nicht leiden will; Als sehe mich genöthiget, zu Euren Magnificis und HochEdlen Herren meine Zuflucht zu nehmen, und zu bitten, daß Sie hochgeneigt geruhen wollen, mir bey diesem allein zur Ehre Gottes abziehlenden Vornehmen, die Hand zu biethen, und mir dasjenige zu verstatten, was nicht nur andern meiner HochgeEhrtesten Herren Collegen, wie auch denen Herren Land-Predigern beyCirculations-Predigten, ia ieden privato bey Copulationen und Leichen-Predigten erlaubt ist. Ich versehe mich hochgeneigter Willfahrung. Gott aber, dessen Ruhm gesuchet wird, wird es vergelten, da ich im übrigen mit aller Devotion und Respect verharre

Eurer Magnificorum und HochEdlen Herren

gebeth und dienstschuldigster

M. Gottlieb Gaudltz.«

Leipzig den 7. Sept.

1728.

Quelle:
Spitta, Philipp: Johann Sebastian Bach. Band 2, Leipzig: Breitkopf & Härtel 1880., S. 868-869.
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