Rauhschweifschlange (Uropeltis grandis)

[293] Eine bekannte Art der Familie ist die Rauhschweifschlange (Uropeltis grandis, philippinus, suffraganus und pardalis), ein merkwürdiges Thier mit kegelförmigem Kopfe und schief abgestutztem, stumpfem Schwanze, dessen Deckschild Dornen trägt. Der Oberkiefer hat neun, der untere zwei Zähne. Die ziemlich großen Augen liegen unter einem durchsichtigen Schilde. Die Schilder ordnen sich auf dem Halse in drei-, auf dem Leibe in einundzwanzig Längsreihen. Ein schönes Dunkelbraun, die vorherrschende Färbung, geht an den Seiten und auf den Untertheilen in Gelb über, weil hier die Ränder der Schuppen letztere Färbung haben. Junge Rauhschweifschlangen sind zuweilen mit zahlreichen weißen Flecken gezeichnet, einzelne Stücke oben braun und unten weiß gefärbt. Die Länge, funfzig Centimeter, wird von keiner anderen Art der Familie erreicht.

Alle Schildschwänze treten, wo sie vorkommen, häufig auf. Sie leben nach Art der Wurmschlangen, aber meist in viel beträchtlicherer Tiefe, gewöhnlich anderthalb Meter und tiefer unter der Oberfläche der Erde, entziehen sich daher der Beobachtung. Ihr kegelförmiger Kopf, starker Hals, steifer Leib und vor allem ihr kurzer, kräftiger, beschilderter Stemmschwanz befähigen sie in hohem Grade zu solcher Lebensweise. Aber wie sie es treiben, sich bewegen, wissen wir nicht. Auch ihre Nahrung besteht in Kerbthieren und Würmern, und ihre Eier werden so weit im Leibe ausgetragen, daß die Jungen lebend zur Welt kommen.

[293] Unter den Eingeborenen Ceylons hat der Rauhschweif zu einer eigenthümlichen Sage Veranlassung gegeben; sie behaupten nämlich, daß er und die gefürchtete Hutschlange ein und dasselbe Thier wären, weil letztgenannte nach jedem Bisse ein Stück ihres Schwanzes verliere und schließlich nur noch einen Stummel trage.

Quelle:
Brehms Thierleben. Allgemeine Kunde des Thierreichs, Siebenter Band, Dritte Abtheilung: Kriechthiere, Lurche und Fische, Erster Band: Kriechthiere und Lurche. Leipzig: Verlag des Bibliographischen Instituts, 1883., S. 293-294.
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